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VERKEHRSRECHT: Bisheriger Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden durch Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt.

Ab dem 01.10.2005 werden durch die Zulassungsbehörden anstelle des bisherigen Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes nunmehr die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt dabei den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gelten die alten Dokumente zunächst weiterhin. Erst wenn z.B. aufgrund eines Halterwechsels die Neuausstellung erforderlich wird, werden die alten Dokumente durch die dann erteilte Zulassungsbescheinigung Teil I und II ersetzt. Es handelt sich dabei um EU-einheitliche Dokumente, welche die Zulassung und Kontrolle im EU-Ausland erleichtern sollen.

Als wohl wesentlichste Änderung sind im Gegensatz zum bisherigen Fahrzeugbrief in der Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch die zwei letzten Halter namentlich aufgeführt. Daneben wird lediglich die Anzahl der vorangegangenen Halter als Ziffer ausgewiesen. Wer also etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens die bisherige Lebensgeschichte des Fahrzeuges durch Nachfrage nach Vor- oder Unfallschäden bei den Vorhaltern nachvollziehen will, hat es künftig schwerer, an die Namen und die Adressen der vorangegangenen Halter zu kommen.

Rechtsanwalt Nils Reimer

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