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Was kostet mich meine Scheidung?

Sowohl Gerichte als auch Rechtsanwälte legen der Berechnung ihrer Kosten den sog. Gegenstandswert zu Grunde. Gemäß § 48 Abs. 3 Gerichtskostengesetz ist als Streitwert für eine Ehescheidung das dreimonatige Nettoeinkommen beider Eheleute anzusetzen. Zum Einkommen gehören dabei auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und einmalige Zahlungen wie z.B. Steuerrückzahlungen und Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Kinderfreibeträge sind mit ca. 150,00 EUR - 250,00 EUR pro Kind vom Nettoeinkommen abzuziehen.

Haben Sie Vermögen in einer Summe von mehr als 60.000,00 EUR pro Ehegatte, erhöht das übersteigende Vermögen mit einem Ansatz von 5 bis 10 % den Streitwert.

Beispiel

Einkommen Mandant:2.500,00 EUR netto monatlich
Einkommen Ehegatte:700,00 EUR netto monatlich
Vermögen Mandant:50.000,00 EUR
Vermögen Ehegatte:10.000,00 EUR

Streitwert:

3 x (2.500,00 EUR + 700,00 EUR) = 9.600,00 EUR Streitwert für die Scheidung + Streitwert für den Versorgungsausgleich pauschal 1.000,00 EUR = 10.600,00 EUR insgesamt

Gerichtskosten: 438,00 EUR

Anwaltskosten für das gesamte Scheidungsverfahren:

1,3 Verfahrensgebühr683,80 EUR
1,2 Terminsgebühr631,20 EUR
Auslagenpauschale20,00 EUR
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Zwischensumme1.335,00 EUR
19 % MwSt.253,65 EUR
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Summe1.588,65 EUR
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Werden neben der Ehescheidung weitere Vertretungen notwendig (Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausrat etc.), so sind diese Positionen streitwerterhöhend.

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