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HANDELSRECHT: Abzinsung des Handelsvertreterausgleichs

Für mehrere Handelsvertreter konnten wir zwischenzeitlich erreichen, dass im Rahmen der Abzinsung den aktuellen Finanzmarktsituationen Rechnung getragen wird.

In der Vergangenheit wurde der Handelsvertreterausgleichsanspruch stets auf Basis eines Wiederanlagezinses von 5 % pro Jahr abgezinst. Dies bedeutet, dass unter der Annahme eines derartigen zu erzielenden Wiederanlagezinses der Handelsvertreterausgleichsanspruch gekürzt wurde.

Dabei wurde lange Zeit nicht berücksichtigt, dass sich in der letzten Zeit die Finanzmarktlage erheblich gewandelt hat.

Ein sicherer Wiederanlagezins in Höhe von 5 % war schon seit langer Zeit nicht mehr zu erreichen. Insoweit ist man aufgrund unzutreffender Annahmen von unrichtigen Rechenvariablen ausgegangen.

Dies ging zulasten der Handelsvertreter, da hier eine Abzinsung vorgenommen wurde, welche durch Anlage des Handelsvertreterausgleichsanspruchs am Finanzmarkt nicht kompensiert werden konnte.

Wir gehen schon seit Jahren davon aus, dass hier bestenfalls ein Wiederanlagezins von einem Prozent anzusetzen ist. Dabei ist nach der Formel von Gillardon der Handelsvertreterausgleichsanspruch deutlich geringer abzuzinsen.

Wir konnten zwischenzeitlich durch mehrere Gerichtsentscheidungen erreichen, dass hier ein abweichender Wiederanlagezins angesetzt wird. Das Oberlandesgericht Hamm ging dabei in einer jüngsten Entscheidung davon aus, dass anstelle des fünfprozentigen Wiederanlagezinses hier nur von einem dreiprozentigen Wiederanlagezins auszugehen ist.

Noch weitergehend sahen dies sowohl das Landgericht Berlin als auch das Oberlandesgericht München, welche sich unserer Auffassung angeschlossen haben, dass von einem Wiederanlagezins von nur einem Prozent auszugehen ist.

Verschenken Sie daher bei Ihrem Handelsvertreterausgleichsanspruch kein Geld indem Sie hier veralteter Rechtsprechung folgen und bereits bei Anspruchsgeltendmachung einen zu niedrigen Handelsvertreterausgleichsanspruch selbst errechnen.

Wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Handelsvertreterausgleichsanspruch optimal zu errechnen.

Stand 10/2023

Rechtsanwalt Nils Reimer

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