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ERBRECHT: Brauche ich ein Testament?
Was passiert mit meinem Vermögen oder meinen Schulden?

„Ich habe noch gar kein Testament gemacht. Ist das schlimm? Brauche ich überhaupt ein Testament?“ Diese Sätze hören wir in unserer täglichen Beratungspraxis sehr häufig.

Wie bei juristischen Fragen meist gibt es hier keine eindeutige Antwort. Es kommt – wie so oft – auf den Einzelfall an.

Die verwitwete ältere Dame Frau Muster mit zwei Kindern, keinen weiteren Verwandten und keinem größeren Vermögen bekommt hier von uns eine andere Antwort als der 50-jährige Firmeninhaber Herr Chef mit 10 Angestellten, der in Kürze zum dritten Mal heiraten möchte und aus den beiden ersten Ehe bereits 3 Kinder hat und nunmehr mit seiner Verlobten Zwillinge erwartet.

Bei einem Testament ist wichtig, dass man hierdurch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen kann. Liegt kein Testament vor oder ist das Testament unwirksam, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Das heißt umgekehrt natürlich: Will man nach seinem Ableben die gesetzliche Erbfolge, so benötigt man kein Testament.

Zu aller erst muss man sich daher fragen, wer soll mein Erbe oder meine Erben werden? Nur wenn dieser Wunsch von der gesetzlichen Erbfolge abweicht, sollte man ein Testament verfassen.

Möchte daher Frau Muster, dass ihre beiden Kinder nach ihrem Tod jeweils zur Hälfte ihre Erben werden, so benötigt sie für die Umsetzung ihres letzten Willens kein Testament, da nach der gesetzlichen Erbfolge ihre beiden Kinder als Erben 1. Ordnung (Abkömmlinge) zu jeweils ½ ihre Erben werden.

Möchte Frau Muster dagegen ein Kind von der Erbfolge ausschließen, also enterben, so benötigt sie ein Testament, in dem sie das andere Kind dann als Alleinerben einsetzt. Dem anderen enterbten Kind stünde dann der sog. Pflichtteil zu, der die Hälfte des Erbteils beträgt. Dies wäre hier die Hälfte von ½, also ¼ des Erbes als Pflichtteil. In dieser Höhe hätte das enterbte Kind einen Zahlungsanspruch gegen den Alleinerben. Beträgt das Erbe daher z.B. 100.000 Euro, so wäre der Pflichtteil 25.000 Euro.

Bei Herrn Chef dagegen kann die Lage ganz anders aussehen. Vielleicht sind seine 3 Kinder aus seinen 2 Ehen ja für ihn die optimalen Erben für seine Firma, die diese in seinem Sinne fortführen?

Was allerdings, wenn Herr Chef erst verstirbt, wenn er das 3. Mal geheiratet hat und die Zwillinge auf der Welt sind?

Oder wenn sich die 3 Kinder von Herrn Chef überhaupt nicht verstehen und auch von Herrn Chef als ungeeignet zur Fortführung seiner Firma angesehen werden? Und er möchte stattdessen, dass seine Verlobte seine Alleinerbin wird?

Für diesen Fall benötigt Herr Chef dringend ein Testament, welches seinen letzten Willen umsetzt.

In Planung seiner baldigen Hochzeit mit seiner Verlobten können wir Herrn Chef auch nur dringend empfehlen, hier bereits weitergehende Regelungen zu treffen.

Denn was passiert, wenn Herr Chef plötzlich schwer erkrankt und seine Firmengeschäfte nicht mehr führen kann? Auch hier möchte er natürlich erreichen, dass seine Verlobte/Frau währenddessen die Firmenleitung übernehmen kann.

Oder angenommen die Firma entwickelt sich nach der Hochzeit prächtig. Aus den 10 Mitarbeitern werden 100, das Einkommen und Firmenvermögen steigt enorm. Frau Chef will sich von Herrn Chef scheiden lassen und fordert die Hälfte der Firma.

Für den ersten Fall gibt es für Herrn Chef die Möglichkeit, seiner Verlobten hier mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht verschiedene Rechte zu geben. Weitere Möglichkeit wäre auch diese in die Firma zu integrieren, z.B. als Geschäftsführerin o.Ä.

Bereits vor Eheschließung könnte Herr Chef auch mit seiner Verlobten einen Ehevertrag abschließen und hier mögliche Streitpunkte für den Fall einer Scheidung regeln. Bei Vereinbarung von Gütertrennung oder einer Modifizierung der Zugewinngemeinschaft müsste Herr Chef im Falle einer Scheidung dann nicht um den Fortbestand seiner Firma fürchten.

Diese Beispiele zeigen, dass ein Testament nicht immer nötig, oft aber sinnvoll und wichtig ist, damit mein Wille nach meinem Tode umgesetzt wird. Wir als Ihr Anwalt helfen Ihnen gerne, um herauszufinden, ob Sie ein Testament benötigen und wenn ja, wie Ihr letzter Wille darin rechtssicher umgesetzt werden kann.

Stand 11/2020

Rechtsanwältin Angela Reimer

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