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VERSICHERUNGSRECHT: Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Immer wieder wird uns von Mandanten diese Frage gestellt. Diese Frage kann aber nicht ganz pauschal beantwortet werden. Wie bei allen Versicherungsfragen ist auch hier anzumerken, dass Art und Umfang der Absicherung durch eine Versicherung sich nach den persönlichen Lebensumständen richten.

Da jedoch das gesamte Leben durch eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen geprägt ist, sollte die Frage nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durch jeden zumindest ernsthaft geprüft werden.

Die meisten Menschen können sich gar nicht vorstellen, bei welchen Thematiken überhaupt rechtliche Probleme auftreten können. Wenn erst mal ein Rechtsschutzfall eingetreten ist, ist es jedoch für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung meist zu spät.

Man sollte daher im Vorfeld überlegen, ob eine Versicherung zur Absicherung der entsprechenden Risiken und Kosten sinnvoll ist.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Versicherungsangebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen sich gravierend unterscheiden. So ist sowohl der Versicherungsumfang, möglicherweise eine beschränkte Deckungssumme sowie gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Allgemein sollte vor allem für nachfolgende Bereiche der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in Erwägung gezogen werden:

1. Verkehrsrecht

Auch wenn viele sagen, ich fahre immer ganz vorsichtig, daher brache ich für diesen Bereich keine Rechtsschutzversicherung, so sollte man sich doch überlegen diesen Bereich durch eine Rechtsschutzversicherung abzudecken.

Sie selbst können so vorsichtig und langsam fahren wie sie wollen. Gegebenenfalls sagen Sie auch Sie nehmen selber nur als Fußgänger am Straßenverkehr teil und haben damit kein hohes Risiko. Sollte es aber, zum Beispiel aufgrund eines Fehlverhaltens eines anderen Verkehrsteilnehmers zu einem gravierenden Unfall mit schwerwiegenden Folgen kommen, so können zur Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche enorme Kosten auftreten, welche Sie gegebenenfalls ohne weiteres nicht aus Ihren liquiden Mitteln bewältigen können oder wollen.

So ist durch eine Versicherung in diesem Bereich vor allem die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche gegen einen Unfallverursacher abgesichert. Im Falle einer Klärung, welche gegebenenfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden muss, können hier vor allem folgende Kostenpositionen anfallen:

Relativ schnell kann hier ein nicht unerhebliches Kostenrisiko entstehen. Derjenige, der hier durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat, kann in aller Regel ohne Angst vor den hierdurch entstehenden Kosten die Durchsetzung der eigenen Ansprüche aktiv betreiben.

Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst in der Regel auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Werden Sie beispielsweise unberechtigt geblitzt, so werden für Sie die Kosten zum Vorgehen hiergegen gegenüber der Verwaltungsbehörde und später gegebenenfalls vor Gericht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Oftmals werden im Bereich des Verkehrsrechts auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kraftfahrzeugen abgesichert.

Kurz gesagt: Am Verkehr nimmt eigentlich jeder Teil, egal ob er dies will oder nicht. Hier bestehen erhebliche Risiken, welche durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können.

2. Arbeitsrecht

Auch für den Bereich des Arbeitsrechts sollte der Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung gezogen werden.

Auch wenn es in aller Regel hier nicht so oft zu Rechtsstreitigkeiten kommt so ist zu berücksichtigen, dass im Arbeitsrecht außergerichtlich und in erster Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens keine Erstattungspflicht der Kosten durch den unterliegenden Gegner besteht.

Müssen Sie daher einen Arbeitsgerichtsprozess führen und gewinnen diese in erster Instanz, so kann es doch sein, dass nicht unerhebliche Kosten bei Ihnen hängen bleiben. Gleiches kann für den Abschluss eines Vergleichs gelten, welcher erfahrungsgemäß vor den Arbeitsgerichten oftmals geschlossen wird.

Aus diesem Grund sollte auch für denjenigen, welcher aktuell gegen seinen jetzigen Arbeitgeber sich einen Prozess nicht vorstellen kann, überlegt werden, ob hier nicht doch auch die Absicherung mittels einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

3. Privat Rechtsschutz

Dieser Bereich umfasst im wesentlichen die privaten Rechtsbeziehungen und Rechtsgeschäfte, welche regelmäßig von jedem in einer Vielzahl von Fällen abgeschlossen werden.

Vor allem der Bereich des Vertragsrechtsschutzes macht hier einen großen Anteil aus. Sowohl Kaufverträge in einem klassischen Ladengeschäft als auch im Internet sind hier in aller Regel abgedeckt.

Aufgrund der Vielzahl der Rechtsbeziehungen können hier auch viele Streitigkeiten auftreten.

Die Überlegung einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung macht daher durchaus auch hier für die Allermeisten Sinn.

4. Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Für viele ist sicherlich auch die Absicherung in diesem Bereich überlegenswert. Sowohl Streitigkeiten mit dem jeweiligen Mieter oder Vermieter als auch solche mit Nachbarn können hier abgesichert werden.

Dabei ist insbesondere in diesem Bereich wichtig, die genauen Vertragsbedingungen zu überprüfen. Zum Teil sind hier nur einige Bereiche abgesichert. Gegebenenfalls muss hier ein oder mehrere Risikoobjekt genau gegenüber dem Versicherungsunternehmen benannt werden.

Im Falle eines Umzugs oder der Änderung sonstiger persönlicher Gegebenheiten muss geprüft werden, ob dieser Umstand dem Versicherungsunternehmen zeitnah mitgeteilt werden muss.

5. Sonstige Bereiche

Ob für Sie aufgrund besonderer Lebensumstände weitere Bereiche durch eine gesonderte Rechtsschutzversicherungspolice abgesichert werden soll, muss anhand Ihrer ganz persönlichen Lebensumstände sowie der damit einhergehenden Versicherungsrisiken abgewogen werden.

Für eine Vielzahl von weiteren Bereichen gibt es zum Teil besondere Spezialpolicen, mit welchen ganz besondere Risiken individuell abgesichert werden können.

Umgekehrt muss aber auch immer geprüft werden, ob die Absicherung jedes möglichen Risikos durch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Zum Teil bestehen Risikoausschlüsse, d. h. bestimmte Bereiche welche grundsätzlich überhaupt nicht versicherbar sind. Zum Teil ist die Absicherung konkreter Risiken bei nahezu allen Versicherungsunternehmen derart teuer, dass hier eine Absicherung kaum Sinn macht.

Nicht immer ist das Gesamtpaket immer die sinnvollste Möglichkeit. Neben dem Umfang der Versicherung sollten auch sonstige Konditionen genau überprüft werden. Zum Teil gibt es konkrete Haftungshöchstgrenzen, d. h. konkrete Beträge, bis zu welchen die Versicherung maximal zahlt. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist im Bereich der Rechtsschutzversicherung durchaus üblich und häufig anzutreffen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Selbstbeteiligung nicht zu hoch gewählt wird.

Sicherlich ist im Falle einer Inanspruchnahme eine Rechtschutzversicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung besser als überhaupt keine Rechtsschutzversicherung.

Gerade aber für Rechtssuchende, welche oftmals kleinere Streitigkeiten oder rechtliche Probleme haben, kann es wirtschaftlich im Ergebnis wenig vorteilhaft sein, wenn sie beispielsweise die ersten 500,00 € eines jeden Rechtsstreits selber zahlen müssen und dann im Ergebnis die Rechtsschutzversicherung nur noch geringe oder schlimmstenfalls überhaupt keine weiteren Zuzahlungen leistet.

Prüfen Sie daher vor Abschluss der Versicherung genau, ob die entsprechenden Konditionen für Sie konkret passen und lassen sich gegebenenfalls durch einen neutralen Versicherungsmakler hier im Vorfeld beraten.

Sollten Sie insoweit Fragen an uns haben, so werden wir Ihnen hier gerne helfend beiseite stehen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir aus standesrechtlichen Gründen als unabhängiger Rechtsvertreter ein konkretes Versicherungsunternehmen bzw. eine konkrete Versicherung nicht empfehlen können und wollen.

Stand 3/2023

Rechtsanwalt Nils Reimer

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