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STRAFRECHT: Die Nebenklage – nutzen Sie Ihre Rechte als Opfer einer Straftat!

Nach unserer Erfahrung kommt es immer wieder vor, dass Opfer einer Straftat ihre Rechte, welche ihnen das Strafrecht bietet nicht vollumfänglich ausnutzen. Dabei wird häufig übersehen, dass im Falle einer Untätigkeit auch das Opfer einer Straftat im Strafverfahren nur dieselben Rechte hat wie ein ganz normaler sonstiger Zeuge.

Eine Einflussnahme auf den Strafprozess ist somit nicht möglich.

Abhilfe schafft hier das Institut der Nebenklage. Durch diese erlangt der Geschädigte einer hinreichend schweren Straftat die Möglichkeit, aktiv auf das Strafverfahren als Verfahrensbeteiligter einzuwirken.

Gerne beraten wir Sie darüber, bei welchen Delikten hier eine Nebenklage in Betracht kommt. Insbesondere jedoch nicht nur bei Körperverletzungsdelikten, Sexualstraftaten sowie (versuchten) Tötungsdelikten steht dem Opfer bzw. bei vollendeten Tötungsdelikten deren nahestehenden Personen (Kindern, Eltern, Geschwistern, Ehegatten oder Lebenspartnern) das Recht auf Nebenklage zu.

Erst durch die Nebenklage erhält die oder der Geschädigte die Möglichkeit, aktiv den Gang des Strafverfahrens zu beeinflussen. Durch die Nebenklage erhält das Opfer unter anderem folgende Rechte:

Die oben genannten Rechte sind keineswegs abschließend und stellen nur die wesentlichen Rechte eines Nebenklägers dar.

Die Details im Rahmen dieser Darstellung aufzuzählen würde sicherlich den Rahmen sprengen.

Gerne beraten wir Sie persönlich und umfassend über alle Möglichkeiten, welche Ihnen als Geschädigte oder Geschädigter einer Straftat zustehen.

Insoweit ist auch immer in Erwägung zu ziehen, ob gegebenenfalls bereits im Rahmen des Strafverfahrens mögliche vermögensrechtliche Ansprüche mit geltend gemacht werden sollen. Dieses als sog. Adhäsionsverfahren bezeichnete Verfahren lässt sich oft auch gut mit der Nebenklage kombinieren.

Gerne beraten wir Sie individuell in Ihrem Fall. Wir teilen auch mit, ob und inwieweit hier eine Kostenübernahme durch Dritte, insbesondere durch die Staatskasse im Rahmen der Beiordnung bzw. durch den verurteilten Straftäter in Betracht kommt.

Grundsätzlich gilt auch und besonders in dem Fall, in dem jemand Opfer eines Verbrechens oder einer sonstigen schwerwiegenden Straftat geworden ist, möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand bei hierauf spezialisierten Anwälten einzuholen.

Bereits vor Anklageerhebung sollten Sie sich hier anwaltlicher Hilfe bedienen. Gegebenenfalls kann hierdurch positiv auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden und es können bereits im Vorfeld Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der sonstigen Strafermittlungsbehörden in Ihrem Sinne gefördert werden.

Neben anwaltlicher Unterstützung haben Sie gegebenenfalls weitere Ansprüche, insbesondere eventuell die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Sowohl die anwaltliche und somit juristische als auch die psychosoziale Begleitung von Opfern einer Straftat schließen sich keineswegs aus, sondern ergänzen sich vielmehr.

Gerne stehen wir Ihnen hierzu zur Verfügung. Sollte es sich um eine Straftat im familiären Bereich handeln, so können wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch im Rahmen eventueller familienrechtlicher Maßnahmen aktiv helfen.

Stand 9/2022

Rechtsanwalt Nils Reimer

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