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GESELLSCHAFTSRECHT: Vereinfachung für die Gründung einer GmbH

Im Jahr 2007 soll die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einfacher werden. Bereits im Mai 2006 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts vorgelegt.

Das erklärte Ziel soll sein, die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu erleichtern. Insbesondere im Hinblick auf Unternehmensformen aus dem Ausland, zuvorderst ist hier wohl die "Limited" nach englischem Recht zu nennen, soll die deutsche Gesellschaftsform wettbewerbsfähig bleiben. Daher sollen Nachteile im Vergleich zu ausländischen Gesellschaftsinstituten beseitigt, die Vorteile jedoch im wesentlichen erhalten bleiben. Kernziele der Änderungen sind unter anderem die Absenkung des Stammkapitals von bisher 25.000 € auf 10.000 €, Beschleunigung bei der Anmeldung durch E-Mailübermittlung und beschleunigte Sachbearbeitung durch die Registergerichte u. a. durch die Entkoppelung des Eintragungsverfahrens vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Deutschland nach wie vor die häufigste Unternehmensform im Bereich des Mittelstandes. Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass ausländische Rechtsformen in jedem Land der EU erlaubt sind, nutzen deutsche Unternehmer vermehrt die Möglichkeit der britischen Limited (kurz: Ltd.). Diese lockt mit schneller (innerhalb eines Tages, dann jedoch gegen Aufpreis) und kostengünstiger (etwa um ein britisches Pfund) Gründung.

Die geplanten Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht sind jedoch keinesfalls unumstritten. Teilweise werden die Änderungen an den Gründungserfordernissen der GmbH kritisiert. Manche meinen daher, es wäre besser, eine neue weitere Form der Gesellschaft zu schaffen, anstatt die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH dergestalt gravierend zu verändern.

Das Ergebnis der aktuellen Diskussion bleibt abzuwarten. Mit einer Entscheidung ist frühestens ab Mitte des Jahres 2007 zu rechnen.

Rechtsanwalt Nils Reimer

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