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FAMILIENRECHT: Kinderbonus und Kindesunterhalt

Wie sicherlich bereits aus der Presse bekannt ist, erfolgt im April 2009 die Zahlung des sog. Kinderbonus von 100,00 € je Kind aus dem Konjunkturpaket.

Wie beim Kindergeld auch, soll dieser Kinderbonus beiden Eltern zugute kommen. Durch die Familienkassen wird der Kinderbonus an den erziehenden Elternteil gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Wenn Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder Unterhalt zahlen, so haben Sie das Recht, im Monat der Auszahlung des Kinderbonus Ihre Unterhaltszahlung einmalig um 50,00 € je Kind zu mindern. Umgekehrt gilt für denjenigen Elternteil, der das Kind oder die Kinder betreut, dass Sie möglicherweise weniger Unterhalt auf Ihrem Konto haben als gewohnt.

Stand 03/2009

Rechtsanwältin Angela Reimer

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