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URHEBERRECHT: Darf ich CDs und DVDs kopieren?

Auch nach der Neufassung des Urheberrechts besteht weiterhin eine relativ undurchsichtige Rechtslage. Allein aus dem Urheberrechtsgesetz ist nur schwer zu erkennen, was erlaubt ist und was nicht.

Zwar sollen auch nach der neuen Rechtslage Privatkopien von Audio-CDs und DVDs erlaubt sein. Die Kopie von einer legalen Quelle zum privaten Gebrauch soll nach wie vor zulässig sein. Werden diese jedoch durch Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes angefertigt, so sieht die Sache wieder anders aus. Die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes ist und bleibt verboten. Sofern die CD also mit einem technischen Kopierschutz versehen ist, kann keine legale Privatkopie gemacht werden. Es besteht daher kein "Recht auf eine Privatkopie". Ein Kopierschutz ist jedoch nur dann wirksam, wenn er auch wirklich das Kopieren verhindert. Wird der Kopierschutz vom CD- oder DVD-Brenner nicht erkannt, so wird der Kopierschutz auch nicht umgangen. Gleiches gilt, wenn der Kopierschutz nur auf bestimmten Rechnersystemen funktioniert. Wird eine Kopie auf einem System gemacht, bei dem der Kopierschutz nicht funktioniert, so wird dieser auch nicht umgangen. Unzulässig ist es dagegen, den Kopierschutz durch den Einsatz von RIP- oder Hackerprogrammen zu umgehen. Allein der Hinweis auf der Hülle des Datenträgers, dass ein technischer Kopierschutz vorhanden ist, reicht nicht aus, um die Erstellung einer Privatkopie zu unterbinden. Maßgeblich ist, ob eine wirksame technische Maßnahme das Kopieren verhindert.

Bisher gänzlich ungeklärt scheint die Frage zu sein, ob eine analoge Kopie zulässig ist. Durch das analoge Kopieren werden die Kopiersperren nicht "geknackt". Ob dennoch eine Umgehung der Kopiersperre vorliegt, muss noch durch die Rechtsprechung geklärt werden.

Bei der Anfertigung einer Privatkopie unter Umgehung einer Kopiersperre drohen zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen des Rechtsinhabers. Eine strafrechtliche Verfolgung ist in diesem Fall jedoch nicht zu befürchten, da die Umgehung der Kopiersperre zum eigenen privaten Gebrauch nach der Wertung des Gesetzgebers einen Strafausschließungsgrund darstellt.

Wer hingegen die unter Umgehung des Kopierschutzes angefertigten Kopien auch noch verkauft, dem droht neben den zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechtsinhabers auch noch die strafrechtliche Verfolgung. Bei Computerprogrammen (z.B. Computerspiele, Betriebssysteme) gibt es kein Recht auf eine Privatkopie. Hier besteht jedoch ein Recht auf eine Sicherungskopie, sofern diese durch den zur Nutzung des Programms Berechtigten hergestellt wird und diese zur Sicherung der zukünftigen Nutzung des Programms erforderlich ist.

Nachdem im so genannten "ersten Korb" im Herbst 2003 die zwingend durch das Europarecht geforderten Anpassungen des nationalen Urheberrechts vorgenommen wurden, soll nach dem "zweiten Korb" die Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes zunächst beendet sein. Wer sich allerdings eine klarere Rechtslage erwartet hat, wurde enttäuscht. Mit dem so genannten "zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle, welcher zur Zeit noch das Gesetzgebungsverfahren durchläuft, soll ein gerechter Ausgleich zwischen Kreativen und Nutzern erreicht werden.

Rechtsanwalt Nils Reimer

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