Kanzlei-Logo

Mitglied im ANWALTVerein

Sie befinden sich hier: home | Service | Rechtsinfos | Sozialrecht

News

SOZIALRECHT: Regierung plant Elterngeld statt Erziehungsgeld

Wie man jetzt überall in Funk und Fernsehen hört, plant die Regierung ab dem Jahr 2007 die Einführung des sog. Elterngeldes, welches das bisherige Erziehungsgeld ablösen soll.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld richten sich nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Danach besteht der Anspruch auf die Gewährung von Erziehungsgeld höchstens bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres jedes Kindes und ist abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen.

Ferner kann zwischen dem sog. Regelbetrag in Höhe von 300 € monatlich, bis zum 24. Lebensmonat des Kindes und zwischen dem sog. Budget in Höhe von 450 € monatlich bis zum 12. Lebensmonat des Kindes gewählt werden.

Erziehungsgeld wird für alle Kinder, die vor dem 01.01.2007 geboren werden, gezahlt. Für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder soll dagegen das Elterngeld vom Staat gezahlt werden.

Das neue Elterngeld wird über einen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt, hinzu kommen sollen 2 sog. "Vätermonate", wenn auch der andere Elternteil sich an der Kinderbetreuung beteiligt, so dass insgesamt Elterngeld bis zu 14 Monate gezahlt werden kann. Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nicht pauschal, sondern beträgt 67 % vom bislang erzielten Nettoeinkommen des Elternteils, der zugunsten der Kinderbetreuung auf seine Berufstätigkeit verzichtet. Maximal jedoch werden monatlich 1.800 € Elterngeld vom Staat gezahlt.

Bei keinem oder nur geringem Einkommen sollen 300 € monatlich gezahlt werden, dies bedeutet insoweit eine Verschlechterung, da das bisherige Erziehungsgeld über einen Zeitraum von 24 Monaten gewährt werden konnte, das Elterngeld jedoch nur über höchstens 14 Monate.

Rechtsanwältin Angela Reimer

Zurück zu den News

© 2005-2014 by Reimer Rechtsanwälte Erlangen.

Home  |  Kontakt  |  Impressum  |  Datenschutz

© 2005-2024 by REIMER RECHTSANWÄLTE Erlangen