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MIETRECHT: Frist zur Nachrüstung der Rauchwarnmelder abgelaufen!

Rauchwarnmelder retten Leben!

Für das gesamte Bundesgebiet Deutschland gilt seit einigen Jahren die Rauchwarnmelderpflicht. Diese ist in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Zum 31.12.2017 ist nun auch in Bayern die Frist zur Nachrüstung der Rauchmelder abgelaufen. D. h. seit 01.01.2018 sollte sich in jeder Wohneinheit in Deutschland ein Rauchmelder befinden und alle Neubauten direkt mit Rauchmeldern versehen werden.

Die Bauordnung hat festgelegt, dass in allen Wohnungen in den Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren (über die Rettungswege führen) jeweils mind. 1 Rauchmelder angebracht sein muss.

Diese Regelung gilt für Häuser und Wohnungen (auch 1 Zimmer Appartements) sowie Wohnmobile mit dauerhaftem Standplatz, unwichtig ob von den Eigentümern selbst bewohnt oder vermietet. Nur für Hochhäuser gelten Sonderregeln! Gewerbeeinheiten sind von der Regelung ausgenommen.

Für Pflege- oder Altenheime, Krankenhäuser oder Pensionen / Hotels gilt die Rauchwarnmelderpflicht auch nicht. Diese Gebäude haben alle spezielle Sondernutzungsrechte und sind durch andere Regelungen (z.B. Brandmeldevorschriften) gesichert.

Für die reibungslose Funktion eines Rauchmelders sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt werden kann.
  2. Die Montage muss an der Decke erfolgen.
  3. Die Anbringung der Rauchmelder sollte mittig in jedem Raum erfolgen, mit einem Mindestabstand von 50 cm zu Lampen, Wänden oder Möbeln.
  4. Alle Rauchmelder müssen eine CE-Kennzeichnung haben und nach DIN EN 14604 genormt sein.

Die Bauordnung hat außerdem festgelegt, dass die Anschaffung der Rauchmelder durch den Eigentümer erfolgen muss. Die Kosten für Kauf und Montage (durch eine Fachfirma) trägt der Eigentümer.

Die Montage kann eine Fachfirma oder auch der Wohnungsnutzer selbst durchführen.

Die jährliche Wartung wiederum hat durch den Mieter zu erfolgen außer der Eigentümer kümmert sich selber darum bzw. hat eine Fachfirma dazu beauftragt.

Wichtig: Der Einbau der Rauchmelder gilt als Modernisierungsmaßnahme, somit ist der Eigentümer dazu berechtigt die Jahresmiete um 11% der Anschaffungskosten zu erhöhen. Außerdem dürfen die Wartungskosten der Rauchmelder als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Sollten Sie als Eigentümer bei sich und Ihren Mieteinheiten seit 01.01.2018 noch keine Rauchmelder eingebaut haben, sollten Sie diese schleunigst nachrüsten. Falls die Bauaufsicht davon erfährt, kann es für die Eigentümer teuer werden. Und falls es zum Schadensfall kommt, können Versicherungen die Zahlungen verweigern. Evtl. Personenschäden können zusätzlich noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sollten Sie Mieter sein und Ihr Vermieter hat die Anschaffung und den Einbau der Rauchmelder bisher versäumt, suchen Sie dringend das Gespräch mit ihm. Es geht hier um die Sicherheit von Ihnen und Ihren Familien. Wenn Ihr Vermieter uneinsichtig ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit eine schriftliche Frist für den Einbau der Rauchmelder zu setzen. Bleibt auch diese Frist unberücksichtigt, bleibt Ihnen nur die Meldung an die Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie die Rauchmelder selbst kaufen und einbauen, haben Sie kein Recht auf Kostenerstattung.

Zum Schluss noch ein Hinweis für alle hörgeschädigten / gehörlosen Bewohner:

Die Bauordnung hat nur den Einbau von „normalen“ Rauchmeldern festgelegt. Zusätzliche Anbauten wie z. B. spezielle Melder mit Blitzeinrichtungen oder Vibrationsalarm müssen von den Vermietern aber geduldet werden. Die Kosten hierfür können auf die Krankenkasse umgelegt werden (Urteil des BSG 3. Senat B 3 KR 8/13 R). Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, bis zu 100% Förderung (bei einer Bagatellgrenze von 1.000 €) durch das Bayrische Wohnungsbauprogramm zu erhalten, welches Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderung regelt. Hierzu ist nur ein Attest von Ihrem Arzt nötig, welcher Ihre Hörschädigung bestätigt.

Stand 01/2018

Rechtsanwalt Nils Reimer

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