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HANDELSRECHT: Tankstellenpächter aufgepasst: Lassen Sie sich frühzeitig qualifiziert beraten

Immer wieder kommen Tankstellenpächter zu uns, welche sich vor strategischen Entscheidungen nicht oder nicht qualifiziert haben beraten lassen.

Oftmals wurden dann bei wichtigen Entscheidungen Fehler gemacht, welche im Nachhinein nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen wieder korrigiert werden können. Dies tritt insbesondere im Falle der erfolgten Eigenkündigung auf.

Leider haben sich die Betroffenen vor Ausspruch der Kündigung nicht über die Konsequenzen eines solchen Handelns informiert. Eine einmal ausgesprochene wirksame Kündigung führt zu einer Änderung der vertraglichen Lage, ohne dass dies der Zustimmung der Gegenseite bedarf.

Was viele jedoch nicht bedenken ist, dass grundsätzlich bei Ausspruch einer Eigenkündigung durch den Handelsvertreter der Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB entfällt.

Nur in ganz bestimmten Ausnahmekonstellationen ist dies anders. Vor Ausspruch einer Kündigung muss daher genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine anspruchserhaltende Eigenkündigung vorliegen. Nur dann kann sinnvoll erwogen werden ob, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung sinnvoll ist. Es muss dann auch genau ermittelt werden, inwieweit hier die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben mit anzugeben sind.

Lassen sich daher vor Ausspruch einer unüberlegten Eigenkündigung qualifiziert über das Für und Wider beraten. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier ein Angebot für eine umfassende Beratung zu einem vorher vereinbarten Pauschalpreis.

So besteht für Sie die Sicherheit, dass Sie nicht durch eine unüberlegte Kündigung Ihren mühsam oftmals über mehrere Jahre verdienten Handelsvertreterausgleichsanspruch quasi aus dem Fenster werfen.

Sprechen Sie uns zeitnah an. Je eher hier eine qualifizierte Beratung erfolgt, desto eher können die Weichen in eine erfolgversprechende Richtung gelenkt werden. Durch unsere jahrelange Tätigkeit sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich zu diesem Themenfeld können wir Ihnen – auch in Sonderfällen – die nötigen Informationen geben, so dass Sie anschließend in die Lage versetzt sind, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Zu oft kommen nicht oder unzureichend beratene Mandanten zu uns und sagen nach unserer ausführlichen Erörterung, dass sie bei Kenntnis dieser Sachlage anders entschieden hätten.

Stand 3/2024

Rechtsanwalt Nils Reimer

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