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IT-Recht: Vorsicht Internetabzocke!

In letzter Zeit erscheinen vermehrt Mandanten, welche aus heiterem Himmel Rechnungen oder gleich Mahnungen erhalten. Die Betroffenen sind sich eines Vertragschlusses gar nicht bewusst. In den Zahlungsaufforderungen wird zumeist behauptet, dass der Empfänger sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer bestimmten Internetseite angemeldet hat und es somit zu einem Vertragsschluss gekommen sei. Daher resultieren hieraus die geltend gemachten Zahlungspflichten.

Garniert werden solche Schreiben meist noch mit mehr oder minder freundlichen Drohungen mit Kosten, Einträgen in Schuldnerregistern sowie zum Teil sogar mit Strafanzeigen für den Fall der Nichtzahlung.

Wer hier zahlt ist in aller Regel schlecht beraten. Meist sind die geltend gemachten Zahlungsansprüche rechtlich nicht durchsetzbar. Die Begriffe „Internetabzocke“ oder „Abofallen“ sind zu geflügelten Begriffen geworden. Das Geschäft mit der Abzocke scheint sich zu rentieren. Immer mehr „Anbieter“ scheinen das schnelle Geld zu wittern.

Meist sind die „Leistungen“, welche auf den entsprechenden Seiten angeboten werden, zudem noch minderwertig oder sogar oft auf anderen Seiten kostenlos zu erhalten. Egal ob es um Routenplaner, Hausaufgabenhilfe, Kochrezepte oder Horoskope geht oder der Download von Programmen oder Vorlagen angeboten wird, vergleichbare oder sogar bessere Leistungen gibt es auf anderen Seiten oft kostenlos.

Die Aufmachung und Bezeichnung der Internetseiten ist oft genau darauf abgestimmt, dass der durchschnittliche Besucher die Kostenpflichtigkeit - wenn denn überhaupt auf diese hingewiesen wird - gerne mal übersieht. Möglichkeiten gibt es da viele: Entweder man muss ein Fenster erst seitenweise herunterscrollen oder der Hinweis findet sich in mikroskopischer Schrift am Fensterrand oder aber der Hinweis findet sich erst nach dem Öffnen mehrerer Unterseiten. Gerne verstecken sich auch solche „nebensächlichen“ Angaben in einem mehrere Absätze langen Fließtext, der auch gerne mal in hellgrauer Schrift auf dunkelgrauem Hintergrund steht. Oftmals deutet die Bezeichnung der Seite irreführenderweise auf ein kostenloses Angebot hin. Viele machen sich dann nicht mehr die Mühe das Kleingedruckte zu lesen.

Was aber soll man tun, wenn eine solche Rechnung ins Haus flattert? Zunächst gilt ein Grundsatz: Ruhe bewahren! Wer überstürzt handelt, handelt meist falsch. Es gehört zum System solcher Abzocker, mit kurzen Fristen, welche gegebenenfalls zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung schon abgelaufen sind, den Empfänger unter Zugzwang zu setzen.

Es sollte zunächst nicht gezahlt werden. Wer hier zahlt, auch unter Vorbehalt, hat meist schon verloren. Sodann sollten Sie sich zeitnah mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um zu klären ob und wenn ja was zu tun ist. Ein Anwalt, welcher regelmäßig im Internetrecht tätig ist, kann Ihnen meist recht schnell sagen, was im konkreten Fall sinnvollerweise zu tun ist. Dieser verfügt einerseits über das erforderliche rechtliche Wissen, um den Sachverhalt richtig einzuordnen und juristisch zu bewerten. Oftmals leiden derartige Angebote an mehreren Fehlern, so dass kumulativ mehrere Handlungsmöglichkeiten bestehen. Es sollten alle in Betracht kommenden Verteidigungsmittel erörtert werden. Es sind dann häufig mehrere Erklärungen und Einwendungen geltend zu machen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen aufzeigen und die unterschiedlichen Risken und Chancen erläutern. Die Rechtsinstitute Widerruf, Anfechtung und Kündigung unterscheiden sich in den Voraussetzungen und in den Wirkungen. Um keine ungewollten Folgen herbeizuführen bzw. sinn- und damit wirkungslose Erklärungen abzugeben, sollte man wissen, was man wem gegenüber wann zu erklären hat. Andererseits hat ein im Bereich Internetrecht tätiger Anwalt auch die notwendige Erfahrung und das technische Wissen, um die Sache schnell und effizient zu bearbeiten. In diesem Bereich kann es unter Umständen erforderlich sein, die betreffende Seite im Internet beweissicher zu dokumentieren und zu sichern. Die richtige technische Ausstattung sowie die entsprechende Software ist hier oft unerlässlich.

Zudem kann ein Anwalt oft schon bei Nennung der Seite oder der anbietenden Firma eine erste Einschätzung liefern, welches Vorgehen ratsam ist. Oftmals bestehen Erfahrungswerte, ob und mit welcher Vehemenz die Anbieter die vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen versuchen oder ob diese nur bluffen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei derartigen Problemen. Wir sorgen für eine adäquate Beratung und Vertretung und geben Ihnen Tipps, wie Sie zukünftig derartige Situationen vermeiden können. Die Kosten sind hierbei meist überschaubar; über diese werden Sie selbstverständlich vor Mandatserteilung informiert.

Und wenn Sie bisher noch nicht auf eine derartige Abzocke hereingefallen sind, unser Tipp, damit dies auch so bleibt: Seien Sie misstrauisch! Auch und gerade im Internet. Nicht alle “Anbieter“ führen Gutes im Schilde. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn Sie zur Eingabe persönlicher Daten aufgefordert werden. Sie sollten sich dann immer fragen, ob dies für die (doch angeblich kostenlose) Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich ist. Sofern Sie hier Zweifel haben, sollten Sie sich vor der Eingabe Ihrer Daten die betreffende Internetseite genauer anschauen. Wenn auch hiernach die Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten, verlassen Sie die Seite lieber wieder. So können Sie selbst das Risiko, auf eine Abzockerseite hereinzufallen, erheblich minimieren.

Stand 06/2009

Rechtsanwalt Nils Reimer

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