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IT-RECHT: Die Neue Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014

Es gibt (wieder einmal) eine neue Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014.

Es werden die Änderungen der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie umgesetzt. Hierdurch sollen die Widerrufsrechte innerhalb Europas vereinheitlicht werden. Für den deutschen Online-Händler heißt dies: Es ändert sich wiederum Einiges.

Was ändert sich?

Das bisher alternativ zum Widerrufsrecht gewährbare Rückgaberecht entfällt ersatzlos. Die Widerrufsfrist beträgt dann einheitlich 14 Tage. Auf den Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufsbelehrung kommt es nicht mehr an.

Der Widerruf kann auch telefonisch erfolgen.

Versiegelte Hygieneartikel sind vom Widerruf ausgeschlossen, sofern sie entsiegelt wurden.

Der Text der Widerrufsbelehrung wird verständlicher. Die für Verbraucher schwer nachzuvollziehende Verweisung auf diverse Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch entfallen.

Die Rücksendekosten können - unabhängig von der bisherigen Wertgrenze von 40,00 € - generell dem Verbraucher auferlegt werden. Problematisch ist die Lage für Ware, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf reguläre Art mit der Post zurück gesandt werden kann.

Es ist ein Muster-Widerrufsformular vorgesehen, dessen Verwendung aber nicht vorgeschrieben ist.

Die Rückzahlung hat auf gleiche Weise zu erfolgen, wie die Zahlung des Verbrauchers. Hat ein Verbraucher den Kaufpreis per Überweisung gezahlt, so ist im Falle des Widerrufs die Rückzahlung ebenfalls per Überweisung zu erfolgen.

Wann gilt die neue Rechtslage?

Sie tritt am 13.06.2014 in Kraft. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Für nähere Einzelheiten sprechen Sie mit uns. Dieser kurze Überblick zeigt nur die wesentlichen Änderungen auf. Ob und in welchem Umfang bei Ihrem Online-Shop Änderungen erforderlich sind, sagen wir Ihnen gerne. Beachten Sie, dass ggf. auch Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich sein können.

Wie immer gilt es rechtzeitig vor dem Stichtag, den 13.06.2014 zu handeln. Wer sich rechtzeitig auf die Änderungen vorbereitet, kann der geänderten Rechtslage entspannt entgegen sehen.

Stand 12/2013

Rechtsanwalt Nils Reimer

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