Kanzlei-Logo

Mitglied im ANWALTVerein

Sie befinden sich hier: home | Service | News | FAMILIENRECHT

News

FAMILIENRECHT: Verliebt, verlobt, verheiratet ... geschieden?
... wie viele Kinder wirst Du kriegen?
Teil 1

Schon auf den Schulhöfen hört man Kinder munter diesen Abzählreim singen. Eine Scheidung, die vor nicht allzu langer Zeit teilweise undenkbar war, ist heute für viele Kinder kein Schreckgespenst mehr. Schon im Kindesalter lernen wir verschiedene Lebensformen des Zusammenlebens kennen. Eltern, die ohne Trauschein zusammenleben, verheiratete Eltern, Lebenspartnerschaften, alleinerziehende Elternteile und jegliche Arten von Patchworkfamilien.

Bei jeder Form des Zusammenlebens sind unterschiedliche rechtliche Dinge zu beachten. In den folgenden Beiträgen, die in unregelmäßigem Abstand erscheinen werden, wollen wir Ihnen hier einen kurzen Überblick geben und mitteilen, warum sich ein Gang zum Anwalt vorher oft lohnt.

Frisch verliebt und große Pläne? Schmetterlinge im Bauch, die Welt rundum rosarot – weshalb um Himmels willen jetzt an einen Anwalt denken?
Ganz einfach :-)
Gerade jetzt beginnt die Zeit der gemeinsamen Zukunftsplanung: Hochzeit, Kinder, Haus, gemeinsame Urlaube, die ersten gemeinsamen Anschaffungen, Zusammenziehen usw.
Doch was passiert mit den gemeinsamen Möbeln, wenn wir uns doch trennen? Was ist mit der gebuchten Traumreise? Was geschieht mit dem frisch abgeschlossenen Mietvertrag über die Traumwohnung, wer darf darin wohnen bleiben?

Oder was passiert, wenn der/die Liebste/r plötzlich ins Krankenhaus muss und gar nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Beatmung, Besuchsverbot? In Zeiten der Corona-Pandemie leider gar nicht so unwahrscheinlich. Aber auch ein Verkehrsunfall kann jeden von uns treffen.
Was passiert nun? Dürfen mir die Ärzte dann überhaupt Angaben zum Gesundheitszustand geben? Ohne hier Vorsorge getroffen zu haben, leider nein.
Mein/e Liebte/r hatte immer die Miete überwiesen, ich den Rest. Was jetzt? Darf ich die Post des anderen öffnen? Wer kümmert sich um den ganzen Behördenkram?

Die beiden Szenarien zeigen, dass man hier plötzlich mit rechtlichen Problemen konfrontiert wird, für die man eigentlich gar keine Zeit und Nerven hat.
Scheitert die Beziehung so leidet man ohnehin unter Liebeskummer oder ist froh über die Trennung und will sich nicht mit Rechtsfragen befassen müssen und Geld für den Anwalt oder ein Gerichtsverfahren in die Hand nehmen.

In letzterem Fall sorgt man sich um den Gesundheitszustand seiner/s Liebste/n und hat ohnehin alle Hände voll zu tun um den normalen Alltag zu meistern, so dass daneben auch keine Zeit für rechtliche Probleme ist.

Deshalb zahlt es sich aus, vorzusorgen.

Ist man sich der Beziehung noch nicht sicher, so sollte nicht vorschnell ein gemeinsamer Mietvertrag geschlossen werden. Denn ein solcher kann normalerweise auch nur gemeinsam wieder beendet werden. Ein Kündigungsrecht eines einzelnen sieht das Gesetz nicht vor.

Auch könnte man statt gemeinsamen Anschaffungen lieber getrennt einkaufen, um hier möglichen Streit zu vermeiden. Der eine kauft das neue Bett, der andere die neue Couch.

Auch über eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sollte nachgedacht werden. Eventuell auch schon über ein Testament, wenn man die/den Liebste/n im Todesfall versorgt haben möchte.
In einer Vorsorgevollmacht kann z.B. geregelt werden, wem im Krankheitsfall die Ärzte Auskunft erteilen dürfen, wer Überweisungen vom Konto tätigen darf oder die Post öffnen darf.

Man sieht: Auch zu Anfang einer Beziehung und des Zusammenlebens lohnt sich der Gang zum Anwalt!

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie hier Beratungsbedarf haben oder hier Vorsorge treffen möchten. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung und Ihres Testaments behilflich.

Stand 11/2020

Rechtsanwältin Angela Reimer

Lesen Sie hierzu auch:

Zurück zu den Rechtsinfos

© 2005-2020 by Reimer Rechtsanwälte Erlangen.

Home  |  Kontakt  |  Impressum  |  Datenschutz

© 2005-2024 by REIMER RECHTSANWÄLTE Erlangen