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FAMILIENRECHT: Neue Gültigkeit der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018
Für die Berechnung von Unterhaltszahlungen sind die Werte der sog. Düsseldorfer Tabelle maßgebend. Die Höhe der Unterhaltszahlungen hängt u.a. vom Alter der Kinder sowie der Einkommensklasse des Unterhaltspflichtigen ab. Diese Tabelle wurde vom OLG Düsseldorf angepasst und hat Gültigkeit seit 01.01.2018.
Die Unterhaltssätze steigen zwischen 6 € und 12 € pro Kind / pro Monat – abhängig vom Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Gleichzei-tig ergibt sich aber auch eine Änderung in den Einkommensklassen. Dadurch kann es möglich sein, dass einige Unterhaltspflichtige in Zukunft in eine niedrigere Ein-kommensklasse rutschen und so von der Erhöhung der Unterhaltssätze für den Empfänger nicht viel übrig bleibt.
Im Groben sehen die Veränderungen im Unterhalt ab 01.01.2018 wie folgt aus:
- Alle Kinder bis zum 5. Lebensjahr erhalten einen neuen Mindestunterhalt von 348 € (Erhöhung um 6 €).
- Alle Kinder zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr erhalten nun einen neuen Mindestunterhalt von 399 € (Erhöhung um 6 €).
- Alle Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr erhalten jetzt den neuen Mindestunterhalt von 467 € (Erhöhung um 7 €).
Gleichzeitig schauen die veränderten Einkommensklassen im Groben wie folgt aus:
Zu Ihrer genaueren Information hier ein Auszug aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle:
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen | Unterhalt nach Altersstufen | |||
---|---|---|---|---|
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | |
Bis 1.900 € | 348 € | 399 € | 467 € | 527 € |
1.901 – 2.300 € | 366 € | 419 € | 491 € | 554 € |
2.301 – 2.700 € | 383 € | 439 € | 514 € | 580 € |
2.701 – 3.100 € | 401 € | 459 € | 538 € | 607 € |
3.101 – 3.500 € | 418 € | 479 € | 561 € | 633 € |
3.501 – 3.900 € | 446 € | 511 € | 598 € | 675 € |
3.901 – 4.300 € | 474 € | 543 € | 636 € | 717 € |
4.301 – 4.700 € | 502 € | 575 € | 673 € | 759 € |
4.701 – 5.100 € | 529 € | 607 € | 710 € | 802 € |
5.101 – 5.500 € | 557 € | 639 € | 748 € | 844 € |
Ab 5.501 € | nach den Umständen des Falles |
Bitte beachten Sie hierbei, dass das OLG Düsseldorf mit dieser Tabelle von dem Regelfall ausgeht, dass Unterhalt für 2 Personen gezahlt wird.
Für die Berechnung der Unterhaltszahlungen sind aber weitere Faktoren entschei-dend wie z. B.
- Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen
- Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung
- Ausbildungs- oder Studiumsgebühren
- Barunterhalt
- Kindergeld
- berufsbedingte Aufwendungen
- private Schulden
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der zu verbleibende Selbstbehalt für den Unterhaltszahler.
Die Düsseldorfer Tabelle zeigt Ihnen also nicht den endgültigen Betrag der Unterhaltszahlung. Sie dient lediglich als Grundlage für weitere Berechnungen.
Um den genauen Zahlbetrag zu ermitteln ist ein persönliches Gespräch sehr wichtig. Gerne möchten wir Ihnen behilflich sein und die jeweiligen Zahlungen mit Ihnen zusammen errechnen, angepasst an Ihre privaten Lebensumstände.
Melden Sie sich deswegen bei uns. Hierbei ist es unwichtig, ob Sie Unterhalt bekommen oder selbst Unterhalt bezahlen. Wir prüfen für Sie, wie sich die veränderten Beträge seit 01.01.2018 auf Ihren Fall auswirken.
Stand 01/2018
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