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VERKEHRSRECHT: Höhere Geldbußen bei Abstandsverstößen im Straßenverkehr
Zu dichtes Auffahren auf den Vorausfahrenden wird ab diesem Jahr mit schärferen Sanktionen geahndet. Sowohl die Höhe der Geldbußen, als auch die Dauer des drohenden Fahrverbotes wurden verschärft.
Grundsätzlich sollte man den halben Tachowert in Metern als Mindestabstand beachten.
Waren bisher bei Geschwindigkeiten über 130 km/h beispielsweise bei einem Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100 und noch kein Fahrverbot angedroht, so muss man nun ab 01.05.2006 mit 150 , 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wird bei Geschwindigkeiten über 130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes Abstand gehalten, so drohen 250 Geldbuße, der Eintrag von 4 Punkten im Verkehrszentralregister sowie 3 Monate Fahrverbot. Bisher sah das Gesetz dafür eine Geldbuße von 150 , 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot vor.
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