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Erbrecht

Blatt und HandMit dem Rechtsgebiet des Erbrechts kommt jeder zwangsläufig in Berührung. Hier rächt es sich meist, wenn beizeiten keine klaren und durchdachten Verfügungen getroffen wurden. Schätzungsweise nur etwa 20 - 25 % aller Deutschen haben überhaupt ein Testament. Die Quote der wirksamen Testamente dürfte nur ein geringer Bruchteil davon sein (geschätzt etwa 12 - 15 %) . Viele Betroffene sind der Ansicht, dass bei dem bei ihnen vorliegenden "Normalfall" keine letztwillige Verfügung erforderlich ist. Dies stellt sich jedoch in vielen Fällen als Trugschluss heraus. Meist ist es jedoch dann zu spät.

Ganz egal, ob Sie persönlich Regelungen treffen wollen oder ob Sie auf einen Erbfall eines Verwandten, Bekannten oder Freundes reagieren möchten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

Vielfach ist hier zu beobachten, dass die Betreffenden von denen ihnen zur Verfügung stehenden Gestaltungsrechten keinen, nur unzureichenden oder gar falschen Gebrauch machen. Oftmals liegt dies an mangelnden Kenntnissen der bestehenden Rechtslage. Eine rechtliche Beratung ist daher besonders empfehlenswert.

Hinsichtlich der Erbschaftssteueroptimierung arbeiten wir eng mit den mit uns mit kooperierenden Steuerberatern zusammen.

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Reimer.

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