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Strafrecht
Kein anderes Rechtsgebiet greift derart gravierend in die Rechtsstellung des Betroffenen ein wie das Strafrecht. Es droht im Falle einer Verurteilung neben Geld- oder Freiheitsstrafe als unangenehme Nebenstrafe unter Umständen auch ein Fahrverbot. Noch einschneidender als die eigentliche Strafe selbst können die sog. Maßregeln zur Besserung und Sicherung wirken. Darunter fallen zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis, das Berufsverbot und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Als Beschuldigter sollte man rechtzeitig einen Strafverteidiger konsultieren. Bereits im Ermittlungsverfahren können sonst wichtige Verteidigungsmaßnahmen versäumt werden. Im Gegensatz zum Beschuldigten selbst, hat der Verteidiger ein Recht zur Akteneinsicht. Diese Aktenkenntnis ist in aller Regel für eine sachgerechte Verteidigung unerlässlich. Nur so ist die Waffengleichheit zwischen der Anklagebehörde Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gewahrt.
Auch die Möglichkeit, durch sachliche Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft eine außergerichtliche Einstellung des Verfahrens zu erreichen, ist durch die Mandatierung eines Anwalts begünstigt.
Der Wert einer präventiven Beratung kann im Hinblick auf mögliche Schritte der Staatsanwaltschaft (z.B. Haftbefehl, Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung, Observation) gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Eine ähnliche Problematik - in abgeschwächter Form - ergibt sich im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (vgl. hierzu auch Verkehrsrecht).
Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Reimer.