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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das "besondere Privatrecht" der Kaufleute, da es ergänzende Bestimmungen zu den allgemeinen Vorschriften enthält und diese teilweise sogar überlagert.

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So gelten im Handelsrecht Vorschriften, die größere Freiheit, Beweglichkeit und Schnelligkeit gewährleisten. Die handelsrechtlichen Vorschriften führen also zu einer Privilegierung von Kaufleuten, gleichzeitig aber auch zu strengeren Anforderungen an ihre Aktivitäten. Deshalb ist es für Kaufleute besonders wichtig, bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen über alle Besonderheiten des kaufmännischen Rechtsverkehrs informiert zu sein. Unsere Kanzlei berät Sie bei auftretenden juristischen Problemen, vor allem bei der Ausarbeitung und Prüfung der Verträge mit in- und ausländischen Lieferanten und Kunden, der Gestaltung der AGBs und der Durchsetzung von Außenständen unter Zuhilfenahme von Informationen der Wirtschaftsauskünfte und Datenbanken der Kundenkreditinstitute.

Sollten Sie vorhaben, ein Geschäft zu gründen, so ist die Rechtsformwahl von ausschlaggebender Bedeutung. Auch Gesichtspunkte des Steuerrechts und des Erbrechts (Stichwort: Nachfolgeklauseln) spielen eine entscheidende Rolle. Nur wer auch diese Gesichtspunke bereits bei der Gründung berücksichtigt, kann die optimale Gesellschaftsform für die Unternehmung finden. Wir helfen Ihnen dabei, einen umfassenden und rechtssicheren Gesellschaftsvertrag zu entwerfen. Regeln Sie die gesellschaftsinternen Dinge, solange noch kein Streit entstanden ist, damit mögliche Streitpunkte rechtzeitig aus der Welt geschaffen werden.

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