Sie befinden sich hier: home | Rechtsgebiete | IT-Recht
IT-Recht
Das IT-Recht - zum Teil auch EDV-Recht genannt - ist ein relativ junges Rechtsgebiet, welches sich aus einer Vielzahl verschiedener juristischer Teilbereiche zusammensetzt. Sowohl Domain-Streitigkeiten als auch Verträge, welche über Fernkommunikationsmittel (bspw. Onlinekauf) geschlossen werden, fallen hierunter.
Gerade die Fülle der zu beachtenden juristischen Teilbereiche führen dazu, dass dieses sich bei dem Betroffenen regelmäßig als unüberschaubar darstellt. Hinzu kommt, dass diese junge und sich nach wie vor in ständigem Wandel befindende Materie sehr stark durch die sich ständig wechselnde Rechtsprechung geprägt ist. Dies wiederum macht es für den Laien oftmals unmöglich, in angemessener Art und Weise auf einzelne Sachverhalte zu reagieren. Wie uns unsere Erfahrung jedoch gezeigt hat, können Streitigkeiten besonders in diesem Bereich durch frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwaltes entschärft oder sogar gänzlich verhindert werden.
Wir haben es uns zur besonderen Aufgabe gemacht, Ihre Ansprüche in diesem Bereich geltend zu machen. Wir bieten dafür sowohl das entsprechende rechtliche Wissen als auch das technische Verständnis zur Erfassung der oft komplexen Zusammenhänge.
Insbesondere stehen wir Ihnen für folgende IT-Schwerpunkte gerne zur Verfügung:
- individuelle Softwareerstellungsverträge (inkl. Wartungs- und Pflegeverträgen)
- Hardwarekauf bzw. -anmietung
- Fernabsatzkauf bzw. -verkauf (bspw. ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung)
- Onlineauktionen (bspw. über Ebay)
- Lizenzverträge
- Datenschutzvereinbarungen
- Verpflichtungserklärungen
- rechtliche Voraussetzungen bei einer privaten oder gewerblichen Homepageerstellung (insb. auch Überprüfung eines bereits bestehenden Internetauftritts)
- Domain-Verträge (insb. Domainübertragungs- und Domainverschaffungsverträge)
- AGB-Erstellung für Verkaufsseiten im Internet (auch Überprüfung bereits bestehender AGB)
Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Reimer.