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Allgemeines Zivilrecht

Kaffee, Blatt, StiftDie Beratung im allgemeinen Zivilrecht umfasst insbesondere das Vertragsrecht sowie das allgemeine Schuldrecht. Je nach Schwerpunkt (z.B. Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allgemeine Forderungsdurchsetzung) wird Ihr Fall von einem oder mehreren Sachbearbeitern in fachübergreifender Kooperation bearbeitet.

Das Kaufrecht stellt den Kernpunkt des allgemeinen Zivilrechts dar. Insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache können eine Vielzahl von Streitigkeiten auftreten, bei denen wir Ihnen beratend zur Seite stehen.

Die Erstellung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gerade im Hinblick auf die notwendigen Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wichtig. AGBs, die entsprechend der alten Gesetze (AGBG) entworfen wurden, entsprechen nicht mehr den neuen gesetzlichen Anforderungen. Lassen Sie sich von uns beraten, ob Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Anpassung bedürfen. So können Sie durch Formularklauseln optimal vorsorgen und von vornherein Streitigkeiten, welche im schlimmsten Fall in einem langwierigen Gerichtsprozess enden, vermeiden.

Im Rahmen der Durchsetzungen von Forderungen gilt es, durch ein effektives Forderungsmanagement eine nachdrückliche Geltendmachung gegenüber dem Schuldner zu erreichen. In der heutigen Zeit ist mit der Erlangung eines Urteils aber oft erst der halbe Weg zum Erfolg gegangen. Ihr Ziel haben Sie erst dann erreicht, wenn die Gegenpartei Ihren Anspruch auch wirklich erfüllt hat. Bei Zahlungsansprüchen muss daher nach dem Erstreiten eines stattgebenden Urteils der darin enthaltene Zahlungsanspruch auch tatsächlich durchgesetzt werden. Dies geschieht im Wege der so genannten Zwangsvollstreckung. So kommen Sie an Ihr Geld.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Vertragsrecht wichtig ist, mögliche rechtliche Folgeprobleme bereits vorauszusehen. Es gilt, kreative aber auch rechtssichere Lösungswege zu finden, um ein optimales Miteinander der Vertragsparteien zu gewährleisten. Die sorgfältige Vertragsausarbeitung kann spätere rechtliche Streitigkeiten verhindern und so viel Geld und Aufwand ersparen. Insbesondere bei nicht ganz alltäglichen oder besonders umfangreichen oder komplexen Rechtsbeziehungen ist es dringend anzuraten, nicht irgendwelche (meist parteiischen) Musterverträge zu verwenden, sondern vielmehr einen individuell auf das Vertragsverhältnis abgestimmten Vertrag entwerfen zu lassen. Wir erarbeiten mit Ihnen persönlich die Bereiche und Interessen, welche Ihnen wichtig sind und erstellen damit interessengerechte und angepasste Verträge.

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Reimer.

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