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Insolvenzrecht

Die Zahl der Insolvenzen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Vor allem mittlere und kleinere Unternehmen sind davon betroffen, aber auch immer mehr Privatpersonen machen von der Möglichkeit Gebrauch, selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu stellen, um so nach 6 Jahren eine Restschuldbefreiung zu erlangen.

Wir nehmen Ihre Interessen als Gläubiger und Schuldner wahr. Die Schuldnerberatung beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf zu ermittelnde Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei drohender Insolvenzreife eines Unternehmens gilt es, die Geschäftsführer vor der persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren. Private Verbraucher unterstützen wir bereits bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes, der in diesem Fall zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist. Bei Durchführung des Insolvenzverfahrens vertreten wir die Interessen des Schuldnerunternehmens bzw. des Verbrauchers gegenüber Gläubigern und dem Insolvenzverwalter als Verfahrensbevollmächtigte.

Für die Gläubiger betreiben wir schnelle und effektive Forderungsdurchsetzung sowie Forderungssicherung. Natürlich begleiten wir Sie daneben auch bei der Wahrnehmung Ihrer Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren.

Informationen zu Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung finden Sie hier.

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