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Was kostet mich meine Scheidung?
Sowohl Gerichte als auch Rechtsanwälte legen der Berechnung ihrer Kosten den sog. Gegenstandswert zu Grunde. Gemäß § 48 Abs. 3 Gerichtskostengesetz ist als Streitwert für eine Ehescheidung das dreimonatige Nettoeinkommen beider Eheleute anzusetzen. Zum Einkommen gehören dabei auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und einmalige Zahlungen wie z.B. Steuerrückzahlungen und Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Kinderfreibeträge sind mit ca. 150,00 EUR - 250,00 EUR pro Kind vom Nettoeinkommen abzuziehen.
Haben Sie Vermögen in einer Summe von mehr als 60.000,00 EUR pro Ehegatte, erhöht das übersteigende Vermögen mit einem Ansatz von 5 bis 10 % den Streitwert.
Beispiel
Einkommen Mandant: | 2.500,00 EUR netto monatlich |
Einkommen Ehegatte: | 700,00 EUR netto monatlich |
Vermögen Mandant: | 50.000,00 EUR |
Vermögen Ehegatte: | 10.000,00 EUR |
Streitwert:
3 x (2.500,00 EUR + 700,00 EUR) = 9.600,00 EUR Streitwert für die Scheidung + Streitwert für den Versorgungsausgleich pauschal 1.000,00 EUR = 10.600,00 EUR insgesamt
Gerichtskosten: 438,00 EUR
Anwaltskosten für das gesamte Scheidungsverfahren:
1,3 Verfahrensgebühr | 683,80 EUR |
1,2 Terminsgebühr | 631,20 EUR |
Auslagenpauschale | 20,00 EUR |
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Zwischensumme | 1.335,00 EUR |
19 % MwSt. | 253,65 EUR |
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Summe | 1.588,65 EUR |
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Werden neben der Ehescheidung weitere Vertretungen notwendig (Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausrat etc.), so sind diese Positionen streitwerterhöhend.